Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.      Geltungsbereich

    1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche geschäftliche Beziehungen zwischen Fantalux GmbH und ihren Kunden Anwendung. Sie bilden die Grundlage jeder Lieferung oder Leistung von Fantalux GmbH unabhängig von der Rechtsbeziehung und unabhängig vom Verwendungszweck der Lieferung.

    1.2. Sowohl für den Kunden als auch für Fantalux ist rechtlich nur verbindlich, was in Schriftform mitgeteilt, bestätigt oder vereinbart wurde. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Schriftform. Vertragliche Verpflichtungen aus mündlichen Äusserungen oder stillschweigendem Verhalten, selbst nach jahrelanger Praxis, werden als Richtlinien ernstgenommen und nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten, erlangen jedoch keine rechtlich bindende Wirkung.

2.      Offerte, Bestellungen und Auftragsbestätigungen

    2.1. Fantalux GmbH unterbreitet dem Kunden auf Anfrage eine kostenlose Offerte anhand seiner Angaben, welche als richtig vorausgesetzt werden.

    2.2. Die Offerte behält (frei von Anpassungen oder Ergänzungen durch den Kunden) ihre bindende Wirkung für maximal 90 Tage.

    2.3. Eine Bestellung ist ohne vorgängige Offertenstellung oder Vorliegen eines schriftlichen Bestelldokuments möglich. Das Zustandekommen einer vertraglichen Verpflichtung Seitens Fantalux bedarf jedoch einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Fantalux GmbH, welche gegebenenfalls direkt mittels Rechnungsstellung erfolgen kann.

    2.4. Eine Bestellung ist ohne vorgängige Offertenstellung oder Vorliegen eines schriftlichen Bestelldokuments möglich. Das Zustandekommen einer vertraglichen Verpflichtung Seitens Fantalux bedarf jedoch einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Fantalux GmbH, welche gegebenenfalls direkt mittels Rechnungsstellung erfolgen kann.

    2.5. Der Kunde ist dazu angehalten, die in der Auftragsbestätigung/der Rechnung ersichtlichen Angaben sorgfältig zu prüfen und Fehler oder Unstimmigkeiten sofort zu melden.

3.      Lieferung und Verzug

    3.1. Die in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder anderen Unterlagen enthaltenen Lieferfristen gelten lediglich als Richtwerte, deren Angabe nach bestem Wissen erfolgt.

    3.2. Jede Lieferung oder Leistung ist durch den Kunden unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Mängel zu prüfen. Mängel jeglicher Art, auch solche, welche nicht offensichtlich sind und erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4.      Leihmuster

    4.1. Gelieferte Leihmuster bleiben bis zur Retournierung oder vollständigen Bezahlung Eigentum von Fantalux GmbH. Dem Kunden ist untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verkaufen, zu verpfänden oder auszuleihen.

    4.2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Leihmuster (und allen Zubehörteilen sowie Verpackung) nach bestem Wissen und Gewissen Sorge zu tragen, sowie dieses in bestmöglichem Zustand zu retournieren.

    4.3. Die Retournierung des Leihmusters inkl. Zubehörteile und Verpackung geht zu Lasten des Kunden. Jegliches Entgegenkommen von Seiten Fantalux (zum Beispiel durch Abholung) geschieht freiwillig.

    4.4. Bei übermässiger oder unsachgemässer Beanspruchung behält sich Fantalux GmbH das Recht vor, den vollen Kaufpreis oder einen Teilbetrag des Kaufpreises zu verrechnen.

    4.5. Fantalux GmbH behält sich das Recht vor, Leihmuster bei Eigenbedarf jederzeit zurückzufordern. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das Leihmuster innert 1 Woche Frist zur Abholung oder zum Versand (gemäss Ziffer 4.2.) vorzubereiten. Die Kosten für den Rücktransport gehen in diesem Fall zu Lasten von Fantalux GmbH.

    4.6. Leihmuster sind, falls nicht anders vereinbart, nach längstens 6 Monaten zu retournieren oder zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf eine Reduktion des Preises.

5.      Garantiebestimmungen

    5.1. Fantalux GmbH bietet, falls nicht anders schriftlich festgehalten, die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit auf gelieferte Produkte und Leistungen.

    5.2. Der Einsatz und Gebrauch (sowie Prüfung gemäss Ziffer 3.2.) der Lieferungen von Fantalux liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Dies gilt im Besonderen auch für die Installation und Inbetriebnahme sowie weitere Wartung und Demontage von elektronischen Komponenten und Leuchten durch den Kunden.

    5.3. Fantalux GmbH kann nicht für Mängel oder Schäden verantwortlich gemacht werden, welche im Zusammenhang mit der vom Kunden vorgenommenen Verwendung oder deren Folge stehen.

    5.4. Sind die Garantievoraussetzungen erfüllt, so hat der Kunde Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatz oder Reparatur/Ausbesserung der mangelhaften Ware oder Leistung. Fantalux ist nicht verpflichtet das identische Produkt als Ersatz zu garantieren und zu liefern.

    5.5. Weitere Garantieansprüche, namentlich Preisminderung, Wahl des Ersatzprodukts, Schadensersatzforderungen und anderes, sind ausgeschlossen.

6.      Haftungsausschluss

    6.1. Die Fantalux GmbH garantiert, dass die gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen keine Mängel aufweisen, welche ihren Wert oder die Tauglichkeit zu dem von Fantalux definierten Gebrauch, wesentlich beeinträchtigen und bietet Gewähr für die Einhaltung aller schriftlich zugesicherten Eigenschaften der Produkte und Leistungen.

    6.2. Die Fantalux GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch Mängel oder die direkte Auswirkung eines eindeutigen Mangels (der von Fantalux gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung) entstanden sind.

    6.3. Die Übernahme von Kosten oder Leistungen durch Fantalux GmbH, welche nicht durch direkte Auswirkung eines eindeutigen Mangels der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung entstanden sind, wird in jedem Fall ausdrücklich abgelehnt. Solche können sein: Nutzungsverlust, Auftragsverlust, Produktionsausfall, entgangener Gewinn, Kosten von Rückruf und Rücknahmen, Demontage und Wiedermontage, etc.

    6.4. Die Fantalux GmbH ist verpflichtet, alle, einen spezifischen Schadensfall betreffenden, allfälligen (von ihren Lieferanten erhaltene) Garantieleistungen und Schadensersatzzahlungen angemessen auf den Kunden abzuwälzen.

    6.5. Die Fantalux GmbH ist bestrebt Schadens- und Garantiefälle zu vermeiden. Sie prüft die Qualität ihres Sortiments und jedes verkauften Produkts, sowie jeder Leistung sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen. Zudem ist die Fantalux GmbH bei jedem Schadensfall betreffend ihre Produkte und Leistungen bestrebt, sich möglichst kulant zu zeigen und hilft nach bestem Wissen und Gewissen mit, eine für beide Seiten gute Lösung zu finden.

7.      Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    7.1. Die Rechtsverhältnisse zwischen Fantalux GmbH und ihren Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Gesetz.

    7.2. Es gelten die schriftlich vereinbarten Bestimmungen, sowie diese AGB. Vorbehalten sind zwingende gesetzliche Bestimmungen.

    7.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Fantalux GmbH ist Wädenswil/ZH.